Wer ist für den Wasseranschluss eines Gebäudes verantwortlich?
Der Hausanschluss bis zum Hauptwasserzähler gehört in der Regel dem örtlichen Wasserversorger. Ab dem Zähler ist der Eigentümer für die Wasserleitungen verantwortlich.
Der Hausanschluss bis zum Hauptwasserzähler gehört in der Regel dem örtlichen Wasserversorger. Ab dem Zähler ist der Eigentümer für die Wasserleitungen verantwortlich.